Beantworten Sie zehn Fragen — danach steht schwarz auf weiß, was für Sie gilt und wovon Sie befreit sind. Jede Aussage mit Rechtsgrundlage.
Welche Rolle haben Sie?
Woher und wohin?
In welche EU-Länder versenden Sie?
Jede Verpackung, die Sie einsetzen — Karton, Polster, Klebeband, Produktverpackung.
| Nr. | Bezeichnung | Art | Material | Maße (mm) | Rezyklat | Nachweis |
|---|
Ab 1. Januar 2030 dürfen Versand-, Um- und Gruppenverpackungen höchstens 50 % Leerraum haben Art. 24. Füllmaterial zählt als Leerraum. Wer heute schon kleiner packt, spart sofort Porto.
Aus Ihrer Lage abgeleitet. Erledigtes bleibt stehen — nur der Haken wandert.